Keine Haft für Schwarzfahren

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Schätzungen zufolge müssen in Deutschland jedes Jahr mehr als 7.000 Menschen ins Gefängnis, weil sie beim Schwarzfahren erwischt wurden und die Strafe nicht bezahlen können. Denn wer den öffentlichen Personennahverkehr ohne gültigen Fahrschein nutzt, wird bislang nach § 265a StGB bestraft. Zwar unterscheidet sich die Anzeigepraxis der Verkehrsunternehmen landes- und bundesweit, doch droht grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe, wenn die Beförderung durch ein Verkehrsmittel in der Absicht erschlichen wurde, das Entgelt nicht zu entrichten. „Klar: Schwarzfahren geht auf Kosten der Allgemeinheit – dafür gibt es Bußgelder zur Abschreckung. Aber Gefängnisstrafen hierfür sind völlig unverhältnismäßig“, kritisiert Ludwig Striet, sozialpolitischer Sprecher, und ergänzt: „Schließlich würde auch niemand auf die Idee kommen einen Autofahrer für das Erschleichen eines Parkplatzes ins Gefängnis zu stecken.“

Justiz von sozial fragwürdigen Verfahren entlasten

Die Strafpraxis kann insbesondere für arme Menschen und solche in prekären Lebenslagen ein Risiko darstellen. „Wir möchten verhindern, dass stark benachteiligte Bevölkerungsgruppen, deren Mobilität ohnehin sehr eingeschränkt ist, kriminalisiert werden. Zugleich gilt es, die Justiz von sozial fragwürdigen Strafverfahren zu entlasten“, hält Julia Söhne, Fraktionsvorsitzende, fest und kündigt eine gemeinderätliche Initiative an „Da die angekündigte bundesgesetzliche Regelung auf sich warten lässt, werden wir das Thema im Gemeinderat auf die Tagesordnung setzen. So wollen wir die Praxis der VAG unter die Lupe nehmen mit dem Ziel, einen Verzicht auf Strafverfolgung durchzusetzen“.

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