Wohnberechtigungsschein

2018 09 28 - SPD Gemeinderatsfraktion - Fionn-Grosse_de - FG902252-Bearbeitet

Schreiben der SPD-Fraktion und Fraktionsgemeinschaft UL vom 10.8.2017

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Salomon,

im Zuge des gemeinderätlichen „50%-Beschlusses“ für mehr geförderten Wohnraum in Freiburg kamen in den nachfolgenden Debatten immer wieder Argumente auf, bei denen bei uns der Eindruck entstand, dass im Gemeinderat, aber auch innerhalb der Verwaltung, und noch mehr in der Öffentlichkeit, nicht bekannt ist, wer tatsächlich anspruchsberechtigt ist für einen Wohnberechtigungsschein (WBS).

1. Insbesondere im Hinblick auf die Einkommensgrenzen scheint weitestgehend Unkenntnis zu herrschen. Das mag auch daran liegen, dass die entsprechenden Tabellen schwer zu finden sind. Selbst beim Gesetzgeber, dem Land Baden-Württemberg, wird man nur nach längerer Recherche fündig. Wir sind der Auffassung, dass hier insgesamt seitens der Stadtverwaltung mehr Transparenz geboten ist.

2. Für die Beantragung und Erstellung eines WBS (der ein Jahr gilt) ist eine Gebühr von 10 € erforderlich. Wer einen WBS bekommt, hat keinen Anspruch auf eine Wohnung, es ist lediglich die Berechtigungsbescheinigung. Uns ist bekannt, dass diese Gebühr natürlich nicht die tatsächlichen (Verwaltungs-) Kosten deckt und dass ALG II-Empfänger von den Kosten befreit sind. Gleichwohl verlangen Städte wie Karlsruhe, Mannheim, Heidelberg, Stuttgart, Ulm, Reutlingen, Ludwigsburg keine Gebühren. Wir sind der Meinung, Herr Oberbürgermeister, dass auch in Freiburg die Ausstellung eines WBS gebührenfrei sein sollte und bitten dies zu prüfen.

3. Uns ist bekannt, dass die Beantragung und Ausstellung eines WBS seitens des Amtes erfreulicherweise sehr zügig von statten geht. Gleichwohl sind wir der Auffassung, dass im Zuge der geforderten Transparenz auf der Homepage der Stadt die Einkommensgrenzen inklusive der Angaben, was unter dem Begriff Jahreseinkommen zu verstehen ist, übersichtlich dargestellt gehören. Auch bietet sich an, ein entsprechendes Informationsblatt zu erstellen und ggfs. über das Amtsblatt zu informieren. So wäre gegebenenfalls die ein oder andere Beratung im Amt von vorne herein obsolet, auf der anderen Seite würden Menschen, die Anspruch auf einen WBS haben und dies bislang nicht wussten, rasch Kenntnis darüber erhalten.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten Sie, im Wege einer bürgernahen und transparenten Verwaltung die erwähnten Schritte zu prüfen bzw.  umzusetzen.Mit freundlichen Grüßen gezeichnet

Stefan Schillinger                                                     Michael Moos

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