Nächste Woche beschließt der Gemeinderat den Hebesatz für die Grundsteuer und schafft damit Klarheit über deren Höhe ab 1.1.2025. Trotz der „aufkommensneutralen“ Umsetzung der Reform, wird es in einigen Fällen erhebliche Mehrbelastungen geben, die aus einer sozialen Perspektive schwer zu rechtfertigen sind. Sie wären bei einer besseren Ausgestaltung der Grundsteuerreform durch das Land auch vermeidbar gewesen, so Stefan Schillinger, finanzpolitischer Sprecher: „Das Kernproblem: Die schwarz-grüne Landesregierung hat es sich mit dem Reformgesetz zu einfach gemacht, indem sie nur die Grundstücksfläche sowie den Wert des Grundstücks in die Berechnung einbezogen hat. Andere Faktoren wie der Wert und das Alter des Gebäudes spielen keine Rolle – mit der Konsequenz, dass für ein Grundstück mit einer Luxusvilla und das gleich große Nachbargrundstück mit einem schlichten Einfamilienhaus dieselbe Grundsteuer fällig wird.“
Grundlegende Änderungen nur auf Landesebene möglich
Kein anderes Bundesland habe bei der Umsetzung der Grundsteuerreform so viele soziale Schieflagen unter Verweis auf eine möglichst „unbürokratische“ Regelung bewusst in Kauf genommen wie BW, ergänzt Ludwig Striet, sozialpolitischer Sprecher: „Uns erreichen regelmäßig Schreiben von Betroffenen, die auf die erheblichen Mehrbelastungen hinweisen. Es ist auch für uns als Gemeinderäte äußerst ernüchternd, dass wir keine bessere Antwort geben können als: Bitte wenden Sie sich mit Ihrer berechtigten Kritik an die zuständigen Landtagsabgeordneten der grün-schwarzen Koalition, uns sind die Hände gebunden. Mieter:innen sollten allerdings im nächsten Jahr sehr genau auf ihre Nebenkostenabrechnungen schauen, wo die Veränderungen in der Steuerbelastung transparent gemacht werden müssen. Und in Fällen, in denen die Grundsteuer sogar sinkt, muss dies auch an die Mieter:innen weitergegeben werden.