Keine Zweckentfremdung von Wohnraum in Freiburg

2018 09 28 - SPD Gemeinderatsfraktion - Fionn-Grosse_de - FG902252-Bearbeitet

Amtsblatt-Artikel Nr. 615, vom 17.01.2014

Auf der nächsten Sitzung des Gemeinderates wird über die Einführung einer Satzung zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum entschieden. Für Freiburg ist das nun ein weiterer Baustein im Handlungsprogramm Wohnen, der dazu beitragen soll, die angespannte Wohnungssituation in Freiburg etwas zu lindern.

Ziel dieser Satzung soll sein, Wohnraumangebote in solchen Gebieten zu erhalten, „in denen die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist und in denen dem Wohnraummangel nicht mit anderen Mitteln abgeholfen werden kann. “So hat es die Landesregierung formuliert, als sie mit ihrem beschlossenen wohnungspolitischen Maßnahmenpaket im Sommer 2013 die Einführung solcher Satzungen ermöglichte. „Wir sind dankbar, dass unsere Initiativen aus Freiburg in Stuttgart Gehör gefunden haben“ fasst Renate Buchen, Fraktionsvorsitzende die Anstrengungen im Jahr 2012 zusammen, als man mehrmals in der Landeshauptstadt vorstellig wurde.

Die SPD-Fraktion erwartet nun, dass bald zusätzlicher Wohnraum in Freiburg zur Verfügung steht, denn nun ist es nicht mehr möglich, Wohnraum überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke zu verwenden oder zu überlassen, oder daraus eine Ferienwohnung zu machen. „Wir sehen in der Satzung auch eine Maßnahme gegen den Wohnungs-Leerstand in Freiburg“ betont Walter Krögner, wohnungspolitischer Sprecher. Denn: Wohnraum darf nun nicht mehr „absichtlich“ länger als 6 Monate freistehen.

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