Große Mehrheit für 50% geförderten Mietwohnungsbau in Dietenbach

Renate Buchen

Amtsblatt Artikel Nr. 726, vom 17.08.2018

Das Thema Wohnungsknappheit, die steigenden Mieten, die stark ansteigenden Grundstücks- und Baupreise haben die täglichen Nachrichten erreicht. 

Besonders steigende Mieten haben weitreichende Konsequenzen: Sie werden für viele zum Armutsrisiko und verstärken die Ungleichheit im Land. Die Süddeutsche Zeitung hat eine Umfrage unter Mieterinnen und Mietern gemacht. 57000 haben teilgenommen. Das Ergebnis kam als Titel: “Die Wohnungsfrage ist keine Soziale Frage mehr, sondern eine Existenzielle“.

Die Wohnungsfrage ist keine Soziale Frage mehr, sondern eine Existenzielle.

Auch in Freiburg ist die Wohnungsfrage für viele Bürgerinnen und Bürger zur existentiellen Frage geworden. Nicht nur, weil es zu wenig preisgünstigen Wohnraum gibt, neben Mannheim ist Freiburg die Stadt mit der geringsten Kaufkraft in Baden-Württemberg, mit 20.000 Euro verfügbarem Jahreseinkommen pro Einwohner/in, so zu lesen im statistischen Jahrbuch der Stadt 2017.

Den Anspruch auf eine geförderte Wohnung in Freiburg haben, so eine Schätzung, mindestens 40% der Bevölkerung.

Freiburg wächst nicht nur durch Zuzug von außen, sondern auch durch starke Geburtenjahrgänge. Das merken wir deutlich am zukünftigen Bedarf bei den Betreuungsplätzen.

Die Wohnungsbedarfsanalyse hat 2014 einen Neubaubedarf von 18.600 Wohnungen bis 2030 ermittelt. Davon liegt der größte Bedarf von ca.14.600 Wohnungen im sogenannten geförderten und preiswerten Bereich. Die Wohnungsbedarfsanalyse wird aktuell fortgeschrieben, denn der Bedarf an sozialem Wohnraum ist kontinuierlich gestiegen.

Das Regiobündnis hat viele Vorschläge zur Innenverdichtung und als Alternative zum neuen Stadtteil Dietenbach gemacht: Dachgeschossausbau, Überbauung von Parkplätzen, Wohnungstausch, Aufstockungen, Verringerung des Wohnflächenbedarfs, Ausfüllen von Baulücken usw. „Diese Vorschläge sind geeignet um langfristig im Innenbereich neue Wohnungsbaupotentiale auszumachen, als Planungsgrundlage für großzähligen Wohnungsbau eignen sie sich aber nicht. Und den brauchen wir jetzt“ resümiert Renate Buchen, Fraktionsvorsitzende der SPD-Gemeinderatsfraktion.

Die Einkommensgrenzen in Baden-Württemberg auf den Anspruch einer geförderten Wohnung betragen für die kleinste Haushaltsgröße 48.450 EUR, für einen 3-Personen-Haushalt 57.450 Euro Jahreseinkommen. Das betrifft in der Mehrheit die Menschen, für die der neue Stadtteil mit dem Ziel 50% geförderte Wohnungen und preiswerte Wohnungen gebaut werden soll. Im Vergleich zu den Einkommensgrenzen bei den Siedlungsbauten der 60er und 70er Jahre gewährleisten die heutigen Grenzen die sozialverträgliche Durchmischung der Quartiere – wenn das Angebot groß genug ist.

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