SPD bekräftigt Schutz für Mieterinnen und Mieter

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Amtsblatt-Artikel Nr. 732, vom 23.11.2018

Der Stadtrat hat in seiner letzten Gemeinderatssitzung das Gebiet „Waldsee“ als Erhaltungssatzungsgebiete erklärt. Weitere sollen folgen. Die SPD bekräftigt ihre Forderung, den Schutz für Mieterinnen und Mieter mit einer Milieuschutzsatzung zu stärken und auf mehrere Gebiete auszuweiten. Dabei soll die Innenentwicklung nicht erschwert werden.

Es ist gut, dass ein erster Schritt gemacht wurde. Tatsächlich brauchen wir aber noch mehr und vorrangig Milieuschutzsatzungen.

Julia Söhne, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion

Mit den Erhaltungssatzungsgebieten kämpft die Stadt dafür, bezahlbaren Wohnraum für Mieterinnen und Mieter zu erhalten. Auch Julia Söhne, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, unterstützt dieses Vorhaben: „Es ist gut, dass ein erster Schritt gemacht wurde. Tatsächlich brauchen wir aber noch mehr und vorrangig Milieuschutzsatzungen: Wir wollen Schutz für Mieterinnen und Mieter im ganzen Stadtgebiet. Das Vorgehen von vielen EigentümerInnen in Freiburg zeigt, die Stadt braucht mehr Instrumente im Kampf gegen überbordende Mieterhöhungen. Die SPD im Freiburger Rathaus schlägt deshalb vor, mehr Milieuschutzgebiete in Freiburg zu beschließen.“

Möglich macht dies die Erhaltungssatzung im Baugesetzbuch. Danach können Kommunen Gebiete bestimmen, in denen sie entweder die städtebauliche Eigenart bewahren oder die Zusammensetzung der Anwohner erhalten wollen, wie z. B. in der Quäkerstraße in der Wiehre. Im Gebiet Waldsee wurde nun eine Erhaltungssatzung der städtebaulichen Art auf den Weg gebracht.

Verhinderung von Mietpreissteigerungen möglich

Im Vergleich zu anderen Großstädten, wie z. B. München oder Hamburg, nutzt die Stadt das Instrument bisher zu wenig. Sanierungspläne, die zu hohen Mietpreissteigerungen führen, könnten damit durch die Stadt beeinflusst werden. „Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die bisherige Einwohnerschaft nicht durch überzogene Mietpreissteigerungen oder von umgewandelten Miet- in Eigentumswohnungen aus ihren Quartieren verdrängt werden. Deshalb schlagen wir vor, mehr Milieuschutzgebiete zu beschließen“, so Söhne weiter.

Der Milieuschutz hat konkret drei Folgen:

  • Große Modernisierungen in diesen Gebieten müssen von der Stadtverwaltung zunächst genehmigt werden
  •  Die Stadt kann eingreifen, wenn Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt werden sollen.
  • Die Stadt hat in den Milieuschutzgebieten ein Vorkaufsrecht.

Der punktgenaue Einsatz dieser wichtigen Instrumente kann Immobilienspekulationen und Luxussanierungen wirksam eindämmen und die Erhöhung der Mietpreise zukünftig abfedern.

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