Aktueller Stand bei der Erbbaurechtsvergabe

In der Sitzung des Gemeinderates am 23.10.2018 wurde ein genereller Verkaufsstopp für städtische Erbbaurechtsgrundstücke beschlossen und die Verwaltung beauftragt, neue Grundsätze der Erbbaurechtsverwaltung mit sozialen Kriterien zu erarbeiten. Denn der Grund und Boden ist in Freiburg eine sehr knappe Ressource, mit der wir alle verantwortungsbewusst umgehen müssen. Unser Ziel war und ist es, Vermögenswerte der Stadt über Generationen zu erhalten und Flächen der Bodenspekulation zu entziehen. Gleichzeitig sehen wir das Erbbaurecht als Möglichkeit, bezahlbaren Wohnraum für Familien mit Kindern und verhältnismäßig geringem Einkommen zu schaffen.

Das am 10.07.2020 mit der Drucksache G-20/172 beschlossene neue Erbbaurecht der Stadt Freiburg mit den sozialen Kriterien ist aus unserer Sicht ein Instrument, um diesen Anforderungen gerecht zu werden und für alle Bevölkerungsbereiche langfristig Wohnraum zu fairen und bezahlbaren Konditionen bereitzustellen.

Aktuell unterhält die Liegenschaftsverwaltung Freiburg etwa 2250 Erbbaurechte zur Wohnnutzung. Etwa 700 Erbbaurechte sind für Ein- und Zweifamilienhäuser vergeben. Im Geschosswohnungsbau handelt es sich ebenfalls um etwa 700 Bestandserbbaurechte. Hinzu kommen perspektivisch Objekte in den beiden Neubaugebieten Kleineschholz und Dietenbach.

Der Haupt- und Finanzausschusses hat in der Sitzung vom 23.09.2024 beschlossen, zwei Objekte nach den neuen Grundsätzen der Erbbaurechtsverwaltung zu vergeben. Die Nachfrage war hoch, was zeigt, dass Erbpacht für viele Familien in Freiburg ein attraktives Angebot ist.

Vor diesem Hintergrund bitten wir nun die Verwaltung folgende Fragen zu beantworten:

1. Bei wie vielen Grundstücken/Liegenschaften werden in den nächsten zehn Jahren absehbar die Erbbaurechtsverträge auslaufen und neu vergeben?

2. Wie viele Grundstücke liegen jeweils in welchen Stadtteilen und sind darunter größere zusammenhängende Einzelgrundstücke, insbesondere welche, die in der wohnungswirtschaftlichen Weitervermietung betrieben werden?

3. Wie viele Einnahmen verzeichnet die Stadt Freiburg jährlich durch die Erbpachtzinsen (bitte tabellarisch der letzten Jahre bis 2024 darstellen)?

4. Fließen die Einnahmen bisher in den Kernhaushalt?

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